Viele KI-Anbieter nutzen öffentlich zugängliche Website-Inhalte für das Training ihrer Sprach- oder Bildmodelle – häufig ohne Zustimmung der Urheber:innen.
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) erklärt in einer gut nachvollziehbaren Anleitung, wie sich Website-Betreiber:innen durch gezielte Einträge in der Datei robots.txt gegen das Crawlen durch KI-Bots wehren können.
KI-Crawler durch Einträge in der robots.txt „aussperren“
In der sog. robots.txt-Datei auf dem Webserver lässt sich etwa festlegen, dass bestimmte KI-Crawler wie „GPTBot“ oder „ClaudeBot“ keine Inhalte der Website auslesen dürfen. Diese Datei bearbeitet man üblicherweise mit einem Texteditor und lädt sie danach per FTP-Programm wieder auf den Server.
Wichtig dabei: Die Liste der aktiven KI-Bots muss regelmäßig geprüft und ergänzt werden. Ein genereller Schutz besteht nicht – nur wer (technisch) aktiv wird, kann das ungewollte Auslesen einschränken.

Künstliche Intelligenz ist eine großartige Sache – wer jedoch verhindern will, dass KI-Anbieter ihre Modelle mit Material von der eigenen Büro-Website trainieren, muss aktiv werden (Symbolbild; Grafik: Internet für Architekten)
Der Link zum Beitrag „Opt-Out-Anleitung für Websites“ wurde am 02. Juli 2025 der Presseschau auf „Internet für Architekten“ hinzugefügt.
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