Künstliche Intelligenz wird inzwischen in vielen Architekturbüros eingesetzt – für Visualisierungen, Texte, Präsentationen oder die Kommunikation in sozialen Netzwerken.
Gleichzeitig stellt sich eine praktische Frage: Wann müssen KI-generierte Inhalte künftig gekennzeichnet werden?
EU AI Act: KI-Inhalte kennzeichnen
Die Europäische Kommission hat dazu neue Leitlinien veröffentlicht. Sie sollen Unternehmen bei der Umsetzung der Transparenzpflichten des EU AI Act unterstützen.
Ziel ist es, mehr Klarheit darüber zu schaffen, wie mit KI-generierten oder KI-bearbeiteten Inhalten umzugehen ist.
Für Planungsbüros könnte das insbesondere bei Visualisierungen und anderen bildbasierten Darstellungen relevant werden.
Weniger wahrscheinlich ist dagegen, dass z. B. typische Website-Texte von Architekturbüros betroffen sind – zumindest dann, wenn sie vor der Veröffentlichung von Menschen geprüft und redaktionell bearbeitet werden.
Welche Anforderungen künftig im Einzelfall gelten und wie diese praktisch umzusetzen sind, wird die Branche in den kommenden Monaten genauer beobachten müssen.
Der Link zum Beitrag „Kommission veröffentlicht Praxisleitfaden für die Markierung und Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten“ wurde am 23. Juni 2026 der Presseschau auf „Internet für Architekten“ hinzugefügt.
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