Gebäudetyp E: Änderung des Bauvertragsrechts?

Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat am 11.07.2024 erste Vorschläge zur zivilrechtlichen Flankierung des Gebäudetyp E geteilt. Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden.

Der Neubau von Wohnungen soll dadurch bezahlbarer werden. Gleiches gilt für den Um- und Ausbau sowie die Instandsetzung von Bestandsbauwerken. Mit dem Gebäudetyp E soll mehr Rechtssicherheit für mehr Wahlfreiheit geschaffen werden.

Der Link zum Beitrag „Gebäudetyp E: Änderung des Bauvertragsrechts?“ wurde am 12. Juli 2024 der Presseschau auf „Internet für Architekten“ hinzugefügt.

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