Der Beitrag von BAK-Rechtsreferetin Franziska Klein auf dabonline.de erläutert die Auswirkungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt.
Demnach sind nur solche Büro-Websites betroffen, die elektronische Dienstleistungen anbieten – also Funktionen, über die Verbraucher:innen individuell Verträge abschließen können, etwa durch einen Online-Shop für Planungsleistungen. (Das dürfte eher selten der Fall sein.)
Reine Informationsseiten ohne solche Funktionen fallen nicht unter die Regelung.

Welche Büros brauchen eine barrierefreie Website? (Symbolbild; Collage: Internet für Architekten)
Der Link zum Beitrag „Elektronsiche Dienstleistungen: Barrierefreie Website nötig?“ wurde am 12. Mai 2025 der Presseschau auf „Internet für Architekten“ hinzugefügt.
Übrigens: Wenn Sie Link-Tipps für unsere Presseschau haben, schreiben Sie uns.
Weitere Einträge in unserer Presseschau
- Test: KI-Bildgeneratoren für Architektur-Visualisierung 19. Januar 2026
- Gebäudecheck: Ist mein Haus bereit für die Wärmepumpe? 11. Januar 2026
- Erich-Mendelsohn-Preis 2026: Backstein-Architektur-Projekte können ab sofort eingereicht werden 7. Januar 2026
- Organize your insights with Data Tables in NotebookLM. 5. Januar 2026
- GlobalBuildingAtlas: 3D-Modelle aller 2,8 Milliarden Gebäude der Welt auf GitHub 6. Dezember 2025
- KI ist toll, aber auch ganz schön teuer 2. Dezember 2025
- KI-Update Deep-Dive: Besser texten mit KI 22. November 2025
- Lärm und Energieverbrauch: KI-Rechenzentren in den USA 16. November 2025
- Geschichten hinter den Fassaden 10. November 2025
- DeepL Agent: der KI‑Agent, der Ihre Tools nutzt wie ein Mensch 6. November 2025

