Der Beitrag von BAK-Rechtsreferetin Franziska Klein auf dabonline.de erläutert die Auswirkungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt.
Demnach sind nur solche Büro-Websites betroffen, die elektronische Dienstleistungen anbieten – also Funktionen, über die Verbraucher:innen individuell Verträge abschließen können, etwa durch einen Online-Shop für Planungsleistungen. (Das dürfte eher selten der Fall sein.)
Reine Informationsseiten ohne solche Funktionen fallen nicht unter die Regelung.

Welche Büros brauchen eine barrierefreie Website? (Symbolbild; Collage: Internet für Architekten)
Der Link zum Beitrag „Elektronsiche Dienstleistungen: Barrierefreie Website nötig?“ wurde am 12. Mai 2025 der Presseschau auf „Internet für Architekten“ hinzugefügt.
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