Positionspapier der bayerischen Kammern und Verbände zum Umgang mit COVID-19 auf Baustellen

Hinweis: Dieser Beitrag wurde vor 4 Jahren veröffentlicht. Es könnte also sein, dass die eine oder andere Information nicht mehr ganz aktuell ist. 

Die Bayerische Architektenkammer, der Bayerische Bauindustrieverband, die Bayerische Ingenieurekammer-Bau und der Landesverband Bayerischer Bauinnungen haben ein “Positionspapier” zum Umgang mit COVID-19 auf Baustellen veröffentlicht.

Die Fortführung der Baustellen sei ein Beitrag zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden Infrastruktur in Bayern, so die Bayerische Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr, Kerstin Schreyer, in einer Erklärung vom 30.03.2020. Besonders wichtig sei es dabei, die Ansteckungsgefahr für die am Bau Beteiligten so gering wie möglich zu halten.

Hygiene und Gesundheitsschutz: Was ist der richtige Umgang mit COVID-19 auf Baustellen? (Foto: Eric Sturm)

Hygiene und Gesundheitsschutz: Was ist der richtige Umgang mit COVID-19 auf Baustellen? (Foto: Eric Sturm)

Maximaler Gesundheitsschutz als Voraussetzung für die Fortsetzung der Bautätigkeit

Dass ein maximaler Gesundheitsschutz Voraussetzung dafür ist, dass die Bautätigkeit in der aktuellen Situation nicht ruhen muss, darüber sind sich die Bayerische Architektenkammer, der Bayerische Bauindustrieverband, die Bayerische Ingenieurekammer-Bau sowie der Landesverband Bayerischer Bauinnungen einig.

Sie sind entschlossen, alles zu unternehmen, um die Sicherheit der Menschen am Bau und den Projekterfolg in Einklang zu bringen – durch geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen, Regeln für Besprechungen auf Baustellen sowie die Betonung des Stellenwerts der Sicherheits- und Gesundheitskoordination angesichts der Corona-Krise.

“Die 3 Punkte zum Umgang mit COVID 19 auf Baustellen, auf die sich die vier Organisationen verständigt haben, machen deutlich: Wir haben verstanden!”
Christine Degenhart, Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer

“Dass die Bautätigkeit in Bayern fortgesetzt werden darf, ist keine Selbstverständlichkeit. Nur wenn wir die Politik im Rahmen unserer Verantwortlichkeiten aktiv unterstützen, können solche Entscheidungen Bestand haben” so Christine Degenhart weiter.

Grundlage des gemeinsamen Papiers ist die Handlungshilfe für das Baugewerbe vom 20.03.2020 der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau). Die PDF-Datei “3 Punkte zum Umgang mit COVID 19 auf Baustellen” kann auf der Website der Bayerischen Architekten heruntergeladen werden (Direkt-Link zum PDF).

Umfangreiche Informationen zum Baustellenbetrieb und Hilfsangeboten für Architekturbüros

Weitere Informationen zum Umgang mit den Folgen der “Corona-Krise” (Baustellenbetrieb, Hygiene auf Baustellen, Hilfsangebote und Soforthilfe für Architekturbüros, Sicherung der Liquidität usw.) finden Sie auf ebenfalls auf der Website der Bayerischen Architektenkammer:
byak.de/aktuelles/newsdetail/aktuelle-corona-informationen.html

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