Im Netz werden längst nicht nur Filme, Bücher oder Hotels bewertet. Auch über Dienstleister wie Ärzte und Architekten können Kunden auf spezialisierten Portalen wie kennstdueinen.de oder immobilienscout24.de ihre persönliche Meinung verewigen. Doch nicht nur das: Auf arcvote.de oder kununu.com (einem Ableger des Business-Netzwerkes XING) bewerten aktuelle bzw. ehemalige Mitarbeiter bewerten ihre (Ex-) Arbeitgeber.
Von den Bewertungen im Netz, die durch eine gute Suchmaschinenoptimierung der Plattformen bei Google-Suchen nach einem Büronamen häufig auf den besten Plätzen erscheinen, sind sowohl kleinere Büros als auch die ganz großen der Branche betroffen. Aktuell verzeichnet z. B. kununu.com 176 Einträge zum Stichwort “Architekten”. Gemessen an der Zahl der Planungsbüros in Deutschland eine überschaubare Trefferquote, aber die Einträge werden laufend mehr.
Ab wann ist eine Meinungsäußerung unzulässig?
Beleidigende Meinungsäußerungen? Falsche Tatsachenbehauptungen? Ab wann sind Einträge von Kunden oder Mitarbeitern auf den neuen Plattformen im Netz unzulässig? In der Ausgabe 06/2017 erschien in der Fachzeitschrift “Planungsbüro Professionell” ein Fachbeitrag über die Gefahr des “Rufmords im Netz”.
Unter dem Titel “Rufmord im Netz: So wehren Sie sich gegen Fake-Bewertungen auf Bewertungsportalen” wird anschaulich erläutert, auf welchen Websites Architektur- und Ingenieurbüros von Kunden oder Mitarbeitern bewertet werden, welche Äußerungen zulässig sind (und welche nicht), und wie man im Falle eines Falles gegen einen missliebigen Eintrag vorgehen kann.
Link: iww.de/pbp
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