Elektromobiliät: Planung von Ladeinfrastruktur im Quartier

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Planung von E-Ladeinfrastruktur im Quartier (Foto: Wellnhofer Designs – stock.adobe.com)

Der Bedarf an Ladeinfrastruktur für Elektromobilität steigt weiter an (Foto: Wellnhofer Designs – stock.adobe.com)

Gesponserter Beitrag von QUARTIER

Elektromobilität für Elektrofahrzeuge ist ein großer Trend, der immer weiter zunimmt und den Markt erobert. Damit steigt auch der Bedarf an Ladeinfrastruktur im öffentlichen Bereich, in Unternehmen sowie im Gewerbe- und Wohnungsbau stark an. Sowohl bei Nichtwohngebäuden als auch bei Wohngebäuden wird die Ladeinfrastruktur zukünftig daher ein wichtiges Auswahl- und Verkaufskriterium sein.

Mit rund 98.400 Stück hat die Anzahl der Neuzulassungen von Elektroautos in Deutschland schon im September 2020 einen neuen Rekord erreicht. Bereits 2019 wurden mit rund 63.300 Stück dreimal mehr Elektrofahrzeuge neu zugelassen als noch 2015 [1].

QUARTIER, das Fachmagazin für urbanen Wohnungsbau, informiert über kostensensibles und qualitätsvolles Bauen sowie Maßnahmen und Konzepte für zukunftsweisenden Städtebau und die Quartiersentwicklung.

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Dennoch nehmen elektrisch aufladbare Fahrzeuge, Hybridfahrzeuge und reine Elektroautos in Deutschland aktuell nur einen Anteil von 15 % bei Neuzulassungen ein. Im Vergleich dazu beträgt die Neuzulassungsrate für Elektroautos in Norwegen über 80 %. Die Ursache dafür ist in der frühen (seit 1990) politischen Wegbereitung für E-Autos zu finden. Eine große finanzielle Ersparnis beim Kauf sowie niedrige Haltungskosten erhöhen den Kaufanreiz von Elektroautos.

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Gesetzliche Vorgaben für Ladeinfrastruktur

Auch hierzulande bemüht sich die Politik immer mehr, die Gesetze an die wachsende Nachfrage nach Elektromobilität und der dafür notwendigen Ladeinfrastruktur anzupassen. So sieht das neue Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verpflichtend vor, dass in neuen Wohngebäuden oder bei einer Gebäuderenovierung mit mehr als zehn Stellplätzen künftig alle Stellplätze mit der Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität auszustatten sind. Das bedeutet, Leitungswege für die Ladeinfrastruktur, z. B. in einer Tiefgarage, müssen vorgehalten werden, auch wenn Ladestationen nicht sofort gebaut werden.

QUARTIER, das Fachmagazin für urbanen Wohnungsbau

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In neuen Nichtwohngebäuden und bei einer Renovierung eines Nichtwohngebäudes mit mehr als zehn Stellplätzen gilt es, jeden fünften Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur auszustatten und mindestens einen Ladepunkt zu errichten. Bis zum 01. Januar 2025 muss zudem jedes Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen über mindestens einen Ladepunkt verfügen. Das Gute daran: Der Staat hilft mit! Denn der Aufbau von Ladestationen wird größtenteils staatlich gefördert. Seit Dezember 2020 werden zudem auch private Ladestationen mit 900 Euro gefördert, wenn diese eine intelligente Steuerung besitzen und mit Ökostrom versorgt werden.

Lesen Sie mehr zum Thema in der Ausgabe 6.2020 von QUARTIER – Fachmagazin für urbanen Wohnungsbau.

Herausforderung Mehrfamilienhaus

Im Vergleich zu einem Einfamilienhaus gestaltet sich der Bau von Ladestationen in Mehrfamilienhäusern schwieriger. In der Vergangenheit war der Bau von Ladestationen im Gemeinschaftseigentum oft ein Streitpunkt, da dies vielfach durch Miteigentümer verhindert wurde. Zwischenzeitlich hat sich die Gesetzgebung geändert. Wohnungseigentümer haben im Rahmen des Wohneigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) das Recht auf die Installation einer Ladeinfrastruktur. Die Miteigentümer können mit einfacher Mehrheit über die Technik der Ausführung bestimmen. Auch Mieter haben durch eine Änderung im Mietrecht einen Anspruch auf die Installation von Ladeinfrastruktur.

Ein großes Hindernis beim Bau von Ladestationen in Mehrfamilienhäusern ist der zumeist knapp bemessene Hausanschluss, welcher kaum Reserven für leistungshungrige Elektrofahrzeuge bietet. Durch das beschränkte Leistungsangebot ist es im Mehrfamilienhaus daher sinnvoll, eine einheitliche Ladetechnik vorzuschreiben. Fatal wäre es, Parteien, die das Wohngebäude zuerst beziehen, Ladestationen mit hoher Leistung zuzugestehen, da dann für spätere Installationen eventuell keine Reserve mehr bliebe.

Empfehlenswert ist deshalb ein durchgängiges, skalierbares Gesamtkonzept mit fest vorgegebenen Ladestationen. Ein Lastmanagement schützt den Hausanschluss dabei vor Überlastung. Wenn z. B. abends ein hoher Leistungsbedarf in den Wohnungen besteht, werden die Ladestationen in ihrer Leistung reduziert. Nachts hingegen, wenn alle schlafen, können die Fahrzeuge gut aufladen. Das Aufladen von Elektrofahrzeugen sollte dabei über eine dafür geeignete Ladestation erfolgen. Der sog. Typ-2- Stecker IEC 62196 ist seit einigen Jahren für die Aufladung mit Wechselstrom in Europa vereinheitlicht.

Auszug aus QUARTIER 6.2020, Autor: Ralf Wagner

QUARTIER informiert über kostensensibles und qualitätsvolles Bauen sowie Maßnahmen und Konzepte für zukunftsweisenden Städtebau und die Quartiersentwicklung.
Weitere Informationen auf www.magazin-quartier.de

[1] Statista 2020: de.statista.com/statistik/daten/studie/244000/umfrage/neuzulassungen-von-elektroautos-in-deutschland (eingesehen am 06.11.2020)

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