Ab 01.02.2017: Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung für Architekten

[Externer Link]

Hinweis: Dieser Beitrag wurde vor 7 Jahren veröffentlicht. Es könnte also sein, dass die eine oder andere Information nicht mehr ganz aktuell ist. 

Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung für Architekten (Grafik: Internet-fuer-Architekten.de)

Wie die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen auf aknw.de berichtet, sind selbstständige Architekten unter bestimmten Voraussetzungen ab Anfang Februar 2017 verpflichtet, neuen Informationspflichten gegenüber Bauherren nachzukommen, sofern diese als Verbraucher gelten. Auf der Büro-Website kann eine Ergänzung der Angaben erforderlich werden. Hintergrund der neuen Informationspflicht: Das Verbraucher­streitbeilegungs­gesetz (VSBG), das die “außergerichtliche Streitbeilegung” fördern soll.

👉🏻 Interessantes Thema? Teilen Sie es mit anderen:

« Zurück zum Webinar-Kalender

Wichtige Hinweise: Die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier aufgeführten Daten können wir leider nicht garantieren. Bitte überprüfen Sie alle Angaben immer auf den Seiten der jeweiligen Anbieter. Und: „Internet für Architekten“ ist NICHT der Veranstalter der hier genannten Webinare. Wir weisen hier lediglich auf diese Veranstaltungen hin.

Zur Startseite »

Was ist Ihre Meinung dazu?

Pflichtfelder sind mit * markiert.