
Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung für Architekten (Grafik: Internet-fuer-Architekten.de)
Wie die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen auf aknw.de berichtet, sind selbstständige Architekten unter bestimmten Voraussetzungen ab Anfang Februar 2017 verpflichtet, neuen Informationspflichten gegenüber Bauherren nachzukommen, sofern diese als Verbraucher gelten. Auf der Büro-Website kann eine Ergänzung der Angaben erforderlich werden. Hintergrund der neuen Informationspflicht: Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), das die „außergerichtliche Streitbeilegung“ fördern soll.
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